Die Landesverbände der Pflegekassen haben sicherzustellen, dass die Leistungen der Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet sowie in anderer geeigneter Form veröffentlicht werden (§ 115 Abs. 1 a SGB XI). Die Veröffentlichung erfolgt durch die Verbände der Pflegekassen.
Die Veröffentlichung erfolgt über die zwischen den Vereinbarungspartnern in den Pflege-Transparenzvereinbarungen (ambulant/stationär) festgelegten Pflege-Transparenzberichte. Grundlage für diese Berichte sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung.
Bei der technischen Realisierung der Veröffentlichung werden die Verbände der Pflegekassen durch eine DatenClearingStelle (DCS) unterstützt.